Mit Genehmigung des Hessischen Ministeriums des Innern vom 10. Juli 1957 wird der Stadt Groß-Bieberau erlaubt, das nachstehend beschriebene Wappen zu führen:
Wappenbeschreibung: In Blau ein steigender Biber mit roter Bewährung." Es orientiert sich in dieser Form an dem "S(I)GEL DES GERICHTS ZV GROSSEN BIBERAW", dem alten Gerichtssiegel, das seit 1578 belegt ist.
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